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Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von RedmoonSound-Florian Csar - und bilden die Grundlage für die Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Musik-,Licht-und Tonanlagen. Mit Unterzeichnen des Auftrags, Lieferscheines spätestens jedoch mit Entgegennahme/Lieferung des Materials oder der Leistung  gelten diese Bedingungen als angenommen. Nach der Materialübernahme ist der Mieter ausschließlich für die vereinbarte Zeit berechtigt, die Materialien zu verwenden. Der Mieter übernimmt die Mietgeräte in sauberem und funktionstüchtigen Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die vereinbarte Mietgebühr ist sofort nach Übergabe, Auslieferung bzw. Auftragserledigung in voller Höhe fällig und die Zahlung hat bar  zu erfolgen. Die Mietdauer beträgt 1 Kalendertag, bzw. 1 Nacht von einem Tag zum nächst folgenden Kalendertag. Jeder versäumte Kalendertag wird zum gleichen Betrag der Tagesmiete aufgerechnet. Die Mietware bleibt auch nach der Bezahlung der Miete Eigentum von RedmoonSound-Florian Csar und kann deshalb nicht abgelöst oder einbehalten werden. Alle Geräte, Zubehörteile etc. die Umfang des Mietvertrages sind, bleiben Eigentum von Florian Csar - RedmoonSound. Fehlende Geräte, Zubehörteile etc. werden dem Mieter zum Brutto-Neupreis zzgl. 25% Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Die geliehenen Gegenstände sind mit gebotener Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter hat dafür zu sorgen, daß die Mietgeräte , Zubehör, etc im selben Zustand zurückgebracht werden, wie sie ausgeliehen wurden. Für Schäden die nicht aufgrund der normalen Abnutzung entstehen sowie für Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Beschädigungen, auch gegen Dritte, die an oder durch  die Anlage entstehen. Bei Beschädigung der Mietware werden die Instandsetzungskosten, bei Verlust die Wiederbeschaffungskosten der Ware in Rechnung gestellt. RedmoonSound - Florian Csar  trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, welche bei der Benutzung der gemieteten Geräte entstehen. Der Mieter haftet also für Sach- bzw. Personschäden jeglicher Art. Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen. Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren. Der Mieter bezahlt spätestens bei der Übergabe der Mietsache an den Vermieter RedmoonSound - Florian Csar eine Kaution in Höhe von    € Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche von RedmoonSound - Florian Csar - aus diesem Vertrag und ist bei Rückgabe der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand an den Mieter zurück zu bezahlen. RedmoonSound - Florian Csar kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen
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